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Berechtigte Nutzer für Forschung & Lehre sind:
(im Unterschied zu qualifizierten Nutzern für Forschung & Lehre, die im Zusammenhang mit anderen MS-Programmen definiert werden):
- Ausbildungseinrichtungen, die
- eine Schule, akademische oder andere Schulungseinrichtung sind, die von der zuständigen Ordnungsbehörde in dem Land, in dem der Refurbisher seinen Hauptsitz hat oder in dem die Ausbildungseinrichtung ihren Hauptsitz hat, akkreditiert ist, oder
- Vorschulen sind, die
- zu dem Zweck bestehen, Kindern im Alter von zwei bis fünf Jahren Ausbildungsdienste bereit zu stellen,
- die für mindestens zehn solcher Kinder bestehen und die seit mindestens einem Jahr betrieben werden.
- Verwaltungsbüros einer Ausbildungseinrichtung, die
- Bezirks-, regionale, staatliche, Landes- oder nationale Verwaltungsbüros der öffentlichen Ausbildungseinrichtungen sind,
- Verwaltungseinrichtungen sind, die ausschließlich zur Verwaltung der privaten Ausbildungseinrichtungen organisiert und betrieben werden, oder
- sonstige staatliche Institutionen und Einrichtungen, deren Tätigkeit im wesentlichen in der administrativen Unterstützung von öffentlichen Ausbildungseinrichtungen zur Förderung des akademischen Lernens besteht.
- öffentliche Bibliotheken, die
- in erster Linie für alle Einwohner einer Gemeinde, eines Bezirks oder einer Region gebührenfrei allgemeine Bibliotheksdienstleistungen erbringen (selbst wenn für andere Nutzer oder Services Gebühren erhoben werden);
- mit öffentlichen oder privaten Mitteln unterstützt werden, und
- der örtlichen Bevölkerung alle ihre Hauptbestände und grundlegenden Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung stellen.
- öffentliche Museen, die
- eine öffentliche oder private Agentur oder Einrichtung sind und dauerhaft in erster Linie zu erzieherischen oder zu ästhetischen Zwecken bestehen;
- professionelle Mitarbeiter einsetzen und
- bewegliche Objekte besitzen oder verwenden, diese unterhalten und regelmäßig der Öffentlichkeit ausstellen.
Anmerkung: Soweit in der Definition der berechtigten Spendenempfänger nicht etwas anderes bestimmt ist, zählen hierzu unter anderem nicht: wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter und Studenten von Ausbildungseinrichtungen; Heimschulprogramme, Krankenhäuser, Systeme der Gesundheitsfürsorge und Forschungslabors. Diese Anmerkung verbietet keinen wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeitern und Studenten, im Rahmen ihrer Aufgabe bei der Einrichtung des berechtigten Spendenempfängers aufgerüstete PCs zu nutzen.
Berechtigte Wohltätigkeitsorganisationen sind:
Einrichtungen, die den Microsoft-Berechtigungsrichtlinien für Softwarespenden (MS Software Donation Eligibility Guidelines) genügen, welche dem Refurbisher auf der Website von Microsoft zur Spendenberechtigung oder in anderer angemessener Weise zur Verfügung gestellt werden. Die Microsoft-Berechtigungsrichtlinien für Softwarespenden können nach alleinigem Ermessen von Microsoft jederzeit geändert werden; Microsoft bemüht sich jedoch, einen Hinweis auf die Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrer Wirksamkeit für diesen Vertrag auf der Website zur Spendenberechtigung zu veröffentlichen.
Berechtigte Spendenempfänger sind:
- berechtigte Wohltätigkeitsorganisationen,
- berechtigte Nutzer für Forschung & Lehre oder
- von Microsoft speziell anerkannte Spendenempfänger, sofern diese juristischen oder natürlichen Personen keine unberechtigten Spendenempfänger sind oder ihnen der Empfang der Spende nicht durch das anwendbare Recht untersagt ist.
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